Bewegung im Cum-Ex-Skandal: Urteilswelle steht bevor

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 03.08.2021


Nachdem der Bundesgerichtshof die Strafbarkeit der als Cum-Ex bezeichneten Geschäfte festgestellt hat, wird es eng für die Akteure. Denn es geht nun eindeutig um Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe. Zahlreiche Verfahren laufen bereits und können dank des Grundsatzurteils des BGH nun zu einem produktiven Ende geführt werden. Im Fall nachweislicher schwerer Steuerhinterziehung ist für die Beteiligten mit jahrelangen Haftstrafen zu rechnen, nicht wenige wurden bereits festgesetzt.

Angeklagt sind neben drei Mitarbeitern der HypoVereinsBank auch ein früherer Manager der Warburg Invest, außerdem der der hessische Anwalt Hanno Schneider. Schneider hatte sich in die Schweiz abgesetzt, wurde aber von der eidgenössischen Justiz festgenommen. Er gilt als maßgeblicher Architekt des Cum-Ex Konzepts als „Geschäftsmodell“ für seine Klienten.

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Festnahmen nach Auslieferungsgesuch an die Schweiz

Die Schweizer Behörden reagierten mit der Verhaftung Schneiders auf ein Auslieferungsgesuch der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft – ein Haftbefehl, ausgestellt durch das Landgericht Wiesbaden, wo die Anklage verhandelt wird, liegt vor. Demzufolge wurde der Anwalt Anfang Juli an seinem Wohnort in Graubünden verhaftet, gegen das Auslieferungsverfahren kann allerdings Widerspruch eingelegt werden – was Schneiders Anwalt auch vorhat.

Der Angeklagte ist nur einer von vielen in einem der vielschichtigsten Steuerprozesse Deutschlands, in dem sich nach Angaben der beteiligten Justizmitarbeiter ein erhebliches Maß an krimineller Energie und völliges Fehlen von Unrechtsbewusstsein offenbart. Die Ausmaße wurden in einer Dokumentation für die öffentlich-rechtlichen Sender bereits ausgearbeitet und präsentiert und sprengen jede Vorstellungskraft. Daher haben die zu erwartenden Urteile einen hohen Symbol- und hoffentlich auch Abschreckungswert. Immerhin soll die Finanzindustrie, wenn es nach dem EU-Aktionsplan geht, nachhaltiger und damit auch transparenter werden.

Bewegung im Cum-Ex-Skandal

Verstrickungen der Warburg Bank

Im September soll auch einer ehemaligen Führungskraft der Warburg Invest, einer Fondsgesellschaft der Warburg Bank, der Prozess gemacht werden. Der Manager soll im Alleingang Schäden in dreistelliger Millionenhöhe zu verantworten haben. Insgesamt sind allerdings mehr als 1.000 Personen in den Steuerskandal verwickelt, demgegenüber wurden erst vier Hauptverhandlungen zuende geführt – oder jedenfalls fast. Deshalb ist zu hoffen, dass die Anklagen nun Fahrt aufnehmen. Immerhin geht es nicht nur um Urteile, sondern nach Möglichkeit auch um die Rückführung der hinterzogenen Beträge.

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Was steckt hinter dem Cum-Ex-Skandal?

Der Begriff Cum-Ex mag befremdlich klingen – er bezeichnet allerdings Aktientypen „cum“ oder mit Dividende und „ex“, also ohne die Gewinnausschüttung. Worum es geht? Unternehmensanteile werden unmittelbar nach der Dividendenausschüttung „ex“ gehandelt, also zu einem Kurs abzüglich der Dividende. Das wirkt sich auf die Besteuerung aus. Kaufen Aktionäre ihre Titel nach dem Stichtag der Dividendenzahlung, können sie nämlich die automatisch eingezogene Kapitalertragssteuer auf die Gewinnausschüttung zurückfordern.

Bei der Steuerhinterziehung durch Cum-Ex wurden ganz einfach in großem Umfang Aktien rund um den Tag der Dividendenzahlung gekauft und verkauft. Sinn der Aktion war das Vernebeln der Eigentümerschaft – mit Erfolg. Denn die Behörden waren so überlastet, dass die tatsächlichen Besitzverhältnisse nicht geprüft werden konnten. Nie gezahlte Steuern wurden auf Antrag zurückerstattet – insgesamt in Milliardenhöhe. Experten schätzen, dass allein zwischen 2001 und 2016 sieben Milliarden Euro aus dem Staatshaushalt in die Taschen der Cum-Ex-Teilnehmer flossen. Steuergeld der Bürger, das anderswo dringend gebraucht worden wäre.

Bewegung im Cum-Ex-Skandal: Urteilswelle steht bevor

Bis zu zehn Jahre Haft für Beschuldigte

Das Strafmaß wird in einem gewissen Maß vom angerichteten Schaden abhängen, aber auch von der Kooperation der Angeklagten und möglichen Rückerstattungen. Die Anwälte der Beschuldigten fordern in der Regel einen Freispruch. Das dürfte angesichts des jüngsten BGH-Urteils schwierig werden, denn für die schwersten Fälle sind Haftstrafen von bis zu zehn Jahren möglich. Britische Angeklagte konnten bereits mit Bewährungsstrafen davonkommen, doch deutsche Gerichte sind vermutlich weniger milde gestimmt.

Und selbst wenn die Anwälte der Angeklagten Berufung einlegen: eine abschreckende Wirkung dürften die Urteile haben. Manche der beschuldigten Finanzmanager sind bereits fortgeschrittenen Alters und müssen nun fürchten, ihre letzten Lebensjahre hinter Gittern zu verbringen. Um das Ansehen der Bundesrepublik als Finanzstandort wieder herzustellen, aber auch im Interesse der Steuerzahler, ist ein wirksames Durchgreifen in diesem Fall notwendig.

Dem stehen die Angeklagten wenig einsichtig gegenüber. Außerdem wehren sie sich selbst bei ergangenen Urteilen dagegen, die widerrechtlich erhaltenen Steuerrückzahlungen herauszugeben. Pro Person sind dies meist Millionenbeträge – die Hamburger Privatbank Warburg allein müsste rund 176 Millionen Euro erstatten.

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Politische und finanztechnische Aufarbeitung

Ob die geplante und gewünschte Aufarbeitung gelingt, ist noch fraglich. Die Strafbarkeit der Cum-Ex-Geschäfte steht seit 2020 eindeutig fest, muss aber für jeden einzelnen der Angeklagten separat nachgewiesen werden. Nur wenn aktive, vorsätzliche Steuerhinterziehung vorliegt, kann ein Urteil ergehen. Die Aktenberge, die dabei entstehen, kann man sich vorstellen. Zu den Schäden im Gefolge der Cum-Ex-Affäre gehört auch Skepsis der seriösen Anleger beim Kauf von Aktien rund um den Stichtag. Strategien, die den Aktienkauf unmittelbar vor und direkt nach der Dividendenzahlung vorsehen, gibt es genug, und sie sind auch durchaus rechtmäßig – doch die Praxis des Dividendenshoppings ist nun durch die Steuerhinterziehung, die damit assoziiert wird, nicht mehr gut angesehen.

Dabei geben die meisten Anleger ihre Einnahmen – auch aus Dividenden – ganz ordnungsgemäß im Zuge der Einkommenssteuererklärung an. Wer seine Transaktionen bei einem Finanzdienstleister in Deutschland tätigt, muss sich ohnehin nicht kümmern und kann zum Ende des Steuerjahres nachträglich zu viel gezahlte Steuern zurückfordern. Hier ist gute Information und Absprache mit dem Steuerberater notwendig, um nicht versehentlich unter Verdacht zu geraten. Denn Anleger können ihre Kosten und Erträge gegeneinander aufrechnen. Bescheid zu wissen lohnt sich, zumal immer mehr Bundesbürger Aktien als möglichen Weg zum Vermögensaufbau nutzen, da die anhaltenden Nullzinsen kaum andere Alternativen erlauben.

CFD-Trading als Alternative zum Aktienkauf

Anleger, die weniger Geld aufbringen können, müssen sich nach anderen Möglichkeiten umsehen – entweder über die Investition in oder Sparpläne auf börsengehandelte Indexfonds, sogenannte ETF oder mithilfe von Differenzkontrakten. CFDs wurden in Großbritannien für den Aktienhandel entwickelt, werden aber inzwischen auf Basiswerte aus allen Anlageklassen gehandelt. Trader können also auf steigende oder fallende Kurse von Aktien und Anleihen ebenso spekulieren wie auf die Wertentwicklung kompletter Indizes. Währungspaare und Kryptowährungen sind gleichfalls unter den handelbaren Werten, und sogar der sonst kaum zugängliche Rohstoffhandel erschließt sich mit CFDs.

Da Trader die einfach konstruierten Finanzinstrumente außerdem mit Hebeln handeln, ist schon mit geringem Startkapital eine gute Rendite durchaus möglich. Was als Hebel bezeichnet wird, ist eine Kreditlinie des Brokers, der den Handel ermöglicht. Zwar sind die Hebel für private Trader limitiert, doch noch immer sind Hebelfaktoren von bis zu 1:30 möglich. Da der Broker automatisch Positionen schließt, die das Handelskonto ins Minus bringen würden, kann man sich nicht verschulden – jedoch das eingesetzte Kapital der Order verlieren.

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Gut vorbereitet einsteigen ins Trading

Ein gewisses Risiko ist also immer dabei. Das gilt für den Aktienkauf ebenso wie für den Handel mit CFDs. Seriöse Broker klären ihre Kunden bei der Eröffnung des Handelskontos auch deutlich über diese Risiken auf. Die besten von ihnen gehen noch über die verbindliche Risikoaufklärung hinaus und geben ihren Neukunden mehr oder weniger hochwertige Schulungsangebote an die Hand. So können sich auch Anfänger die für das Trading wichtigen Kenntnisse graduell aneignen.

Aufbereitet werden die Lerninhalte in allen nur denkbaren Formaten. Neben Video-Tutorials zur Handelsplattform gibt es E-Books über das Trading, Online-Kurse, die gestuft die Kenntnisse vermitteln, oder Webinare in Echtzeit mit ausgewiesenen Experten. Hinzu kommen Analysen und Marktnachrichten, Trading-Enzyklopädien und Währungsrechner. Mit einem Demokonto können neu gewonnenen Erkenntnisse in die Tat umgesetzt und so auch vertieft werden – ohne jedes Risiko, denn die Demo ist mit Spielgeld kapitalisiert. Auch das Social Trading ist ein Kickstart für den eigenen Erfolg: Hier können die Teilnehmer Strategien erfolgreicher Trader kopieren und davon lernen. Eine Kombination sämtlicher verfügbarer Möglichkeiten bietet Einsteigern die Gelegenheit, im eigenen Lerntempo graduell fortzuschreiten und allmählich profitabel zu handeln.

Bewegung im Cum-Ex-Skandal

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