Gehälter zahlen mit Bitcoins – Alles zur fortschrittlichen Krypto-Gesetzgebung Neuseelands!
Zuletzt aktualisiert & geprüft: 08.07.2021
Ab dem 1. September können sich Arbeitnehmer in Neuseeland ihr Gehalt in Bitcoins oder einer anderen Kryptowährung auszahlen lassen. Die Neuseeländische Regierung hat dazu als erstes Land der Welt ein entsprechendes Gesetz erlassen. Damit gibt das Land sehr progressive Regelungen zum Umgang mit Kryptowährungen vor. Schon Anfang August wurden die neuen Vorgaben der Steuerbehörde bekannt. Darin wurde nicht nur festgehalten, dass Löhne und Gehälter in Kryptowährungen ausgezahlt werden können, sondern Kryptowährungen wurden auch offiziell erlaubt.
Gleiche steuerliche Vorgaben
Der sogenannte Tax Administration Act beinhaltet auch Vorgaben zur steuerrechtlichen Handhabung von Gehaltszahlungen in digitalen Währungen. Diese können auf der Grundlage der PAYE-Regelungen („Pay as you earn“) von den Arbeitgebern versteuert werden. Damit sollt die Besteuerung von Gehältern in Kryptowährungen vereinheitlicht und vereinfacht werden. Letztendlich können Unternehmen ihre Gehaltszahlungen in Zukunft also genauso versteuern wie Gehälter in neuseeländischem Dollar oder anderen Währungen.
Kryptowährungen müssen zudem direkt in etablierte Zahlungsmittel konvertierbar sein. Da Kryptowährungen noch lange nicht überall als Zahlungsmittel für Waren und Dienstleistungen anerkannt sind, können Verbraucher nur selten mit Kryptowährungen bezahlen. Aus diesem Grund dürfen nur Kryptowährungen für Gehaltszahlungen genutzt werden, die an einer Kryptobörse in andere Währungen getauscht werden können. Die Behörden wollen so wohl sicherstellen, dass Mitarbeiter auch alle alltäglichen Ausgaben bezahlen können.
Gesetz gilt nur für feste Teile des Gehalts
Darüber hinaus fallen Boni, Trinkgelder und Provisionen nicht unter die neue Regelung und können daher auch weiterhin nicht in Kryptowährungen ausgezahlt werden. Die als Gehalt überwiesene Summe muss vorab festgelegt sein und regelmäßig überwiesen werden. Das neue Gesetz umfasst lediglich Zahlungen, die Teil des festen Lohns sind. Damit sind auch Zahlungen an Anteilseigner von Aktiengesellschaften sowie Selbstständige von den neuen Vorgaben ausgeschlossen. Selbstständige müssen ihre Rechnungen in Neuseeland also weiterhin in der dortigen Landeswährung erstellen und zahlen.
Zukunftsweisende Vorgaben
Neuseeland geht dennoch einen großen Schritt in Richtung liberalerer Vorgaben im Umgang mit Kryptowährungen. Andere Staaten sind von derartigen Gesetzen weit entfernt oder führen sogar weitaus restriktivere Regelungen ein. Die Volatilität von Kryptowährungen wird weiterhin sehr kritisch gesehen. Außerdem könnten Kryptowährungen etablierte Finanzstrukturen und das Machtmonopol von Banken gefährden. Ein weiterer Kritikpunkt ist noch immer die Anonymität bei Transaktionen über die Blockchain. Anonyme Zahlungen könnten für illegale Zwecke wie Geldwäsche verwendet werden. Daher sind viele Verantwortliche noch immer vorsichtig im Umgang mit Kryptowährungen.
Schutz vor Geldwäsche
In Europa sind Kryptowährungen daher auch Teil der fünften EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche. Diese wurde im Juli letzten Jahres beschlossen und soll von den Mitgliedsstaaten bis zum 20. Januar 2020 umgesetzt werden. In Tschechien scheinen wohl sogar Maßnahmen geplant zu sein, die weit über die neue Geldwäsche-Richtlinie hinausgehen. Beispielsweise könnten Unternehmen aus der Krypto-Branche, die nicht beim tschechischen Gewerbeamt registriert sind, Bußgelder von bis zu 500.000 Euro drohen.
Zum ersten Mal wurden Kryptowährungen im Rahmen der Geldwäsche-Richtlinie der EU explizit genannt. Die Regelungen sehen unter anderem eine striktere Kontrolle von Kryptobörsen und Wallet-Anbietern vor. Zudem sollen anonyme Zahlungen transparenter werden. Dazu erhalten Behörden weitere Befugnisse, um die Identität von Nutzern feststellen zu können. Auch Nutzer von Prepaid-Karten wären davon betroffen.
Auch in Deutschland neue Gesetze geplant
Damit werden wohl auch in Deutschland in einem halben Jahr die Vorgaben strenger. Schon jetzt liegt ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor. Darin heißt es, dass alle Krypto-Unternehmen in Deutschland, darunter auch Wallet-Anbieter, unter die Kontrolle der BaFin gestellt werden sollen. Die Behörde könnte dann auch entscheiden, ob in Deutschland Bitcoin-Automaten aufgestellt werden dürfen.
Weitere Ansätze zu Gehaltszahlungen in Kryptowährungen
International beschäftigen sich einige weitere Projekte mit Gehaltszahlungen in Kryptowährungen. Auf der zu Großbritannien gehörenden Isle of Man will das Unternehmen Coincorner bald einen Teil der Gehälter in Bitcoin, Litecoin, Ethereum oder Ripple auszahlen. Die ausgezahlte Summe soll direkt an den aktuellen Wechselkurs zum Pfund gekoppelt sein.
Auch der Überweisungsdienst Velo arbeitet mit der Blockchain. Sein Service richtet sich an Menschen, die im Ausland arbeiten und Geld an ihre Familien zuhause überweisen wollen. Diese können bei Velo bald die Vorteile der Blockchain nutzen. Velo möchte in Südostasien weiter expandieren. In Thailand müssen Nutzer bei Überweisungsdienstleistern beispielsweise oft mit Gebühren von 15 Prozent der überwiesenen Summe rechnen. Bei Velo kostet eine Überweisung über die Blockchain bald nur noch ein Prozent.
Vorteile bei Auslandsüberweisungen
Auch mit Blick auf die von Facebook angekündigte Libra-Währung könnte das neuseeländische Gesetz interessant sein. Unternehmen könnten sich entscheiden, Gehälter in Stablecoins auszuzahlen. Damit könnte es für ausländische Arbeitnehmer leichter werden, Geld an ihre Familien zuhause zu überweisen.
Auslandsüberweisungen sind in vielen Ländern noch immer mit hohen Kosten verbunden. In Deutschland sind die Kosten für Überweisungen in ein Land außerhalb des SEPA-Raums je nach Land sehr hoch. Zudem kann eine Überweisung mehrere Tage dauern. Daher sind Menschen, die regelmäßig Geld ins Ausland überweisen, auf der Suche nach Alternativen, die schneller und günstiger sind. Kryptowährungen und Stablecoins könnten hier in Zukunft ein Weg sein, da grenzübergreifende Zahlungen über die Blockchain schnell und günstig erfolgen können.
Fazit: Neuseeland mit fortschrittlicher Krypto-Gesetzgebung
Neuseeland geht einen weiteren Schritt zur Akzeptanz von Kryptowährungen. Ab September können Arbeiter das Gehalt ihrer Mitarbeiter auch in Kryptowährungen überweisen. Anfang August wurden dazu Vorgaben der zuständigen Behörden veröffentlicht, in denen Kryptowährungen auch offiziell anerkannt wurden. Ein solches Gesetz ist bislang weltweit einmalig.
Die Behörden haben allerdings einige Auflagen gemacht. Es dürfen nur Kryptowährungen verwendet werden, die an einer Kryptobörse in Fiat-Währungen getauscht werden können. Damit soll wohl gewährleistet werden, dass Arbeitnehmer mit ihrem Gehalt auch weiterhin problemlos im Alltag zahlen können.
Zudem fallen nur Teile des festen, regelmäßig ausgezahlten Gehalts unter das neue Gesetz. Trinkgelder, Boni oder Provisionen können daher auch weiterhin nicht in Kryptowährungen ausgezahlt werden. Selbstständige müssen auch in Zukunft ihre Rechnungen in der Landeswährung schreiben und auch selbst in dieser Zahlen. Die steuerlichen Vorgaben wurden ebenfalls angeglichen, damit Unternehmen Gehaltszahlungen in Kryptowährungen ab September genauso versteuern können, wie Gehälter in neuseeländischem Dollar.
Die neue Regelung in Neuseeland könnte langfristig vor allem ein Vorteil für Menschen aus anderen Ländern sein, die Geld an ihre Familien zuhause überweisen wollen. Da Auslandsüberweisungen in vielen Ländern noch immer mit hohen Kosten verbunden sind und wesentlich länger dauern, als eine Inlandsüberweisung, könnten Kryptowährungen und die Blockchain hier langfristig eine Alternative sein.
Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:
- Bitcoin Revolution – automatisierter Handel mit Bitcoin
- Schweizer Finanzmarktaufsicht mit neuen Regulierungsvorgaben
Bilderquelle:
- www.shutterstock.com