Krypto Steuern in Deutschland
Zuletzt aktualisiert & geprüft: 14.01.2022
Mittlerweile werden Kryptowährungen in Deutschland ähnlich wie andere Devisen behandelt. Daher fallen auch bei digitalen Währungen Krypto Steuern an. Auf die Gewinne auf den Verkauf von Kryptowährungen zahlen Anleger nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr Einkommenssteuer.
Daneben können weitere Steuern anfallen. Broker dürfen keine Steuerberatung abgeben und auch dieser Artikel gibt nur eine erste Übersicht. Zudem können sich die steuerlichen Vorgaben in Zukunft ändern. Anleger sollten daher bei Fragen und Unsicherheiten einen Steuerberater hinzuziehen.
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Noch immer gelten Kryptowährungen wie Bitcoin in Deutschland nicht als gesetzliches Zahlungsmittel. Schon vor einigen Jahren bewertete die BaFin Bitcoins als Rechnungseinheit und damit als ein Finanzinstrument nach dem Kreditwesengesetz.
2013 beschrieb die BaFin Bitcoin als eine Form privaten Geldes. Zudem gab es 2018 ein Urteil des Kammergerichts Berlin, dass argumentierte, Bitcoins könnten aufgrund ihrer fehlenden Wertbeständigkeit und der fehlenden Akzeptanz keine Rechnungseinheit darstellen. In der Folge bewertete die BaFin Bitcoins ähnlich wie ausländische Devisen.
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen gelten daher als privates Veräußerungsgeschäft. Damit müssen Anleger Einkommenssteuer auf ihre Krypto-Gewinne bezahlen. Verluste lassen sich nicht mit Gewinnen verrechnen, aber es gibt eine Form Krypto Steuern zu umgehen, wenn Anleger ihre Coins langfristig halten.
Ein Tausch von Kryptowährung in andere Währungen ist aber von der Umsatzsteuer befreit. Laut dem EuGH fällt beim Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen keine Mehrwertsteuer an.
Keine international einheitlichen Vorgaben
Weiterhin sind die steuerlichen Vorgaben international unterschiedlich. In der EU kann jeder Staat eigene Regel und Gesetzte erlassen. So müssen beispielsweise in Japan Steuersätze von bis zu 55 Prozent auf Krypto-Gewinne bezahlt werden.
2018 legte die EU in einem Update der 4. Geldwäsche-Richtlinie erstmals eine einheitliche Einstufung von Bitcoins fest. Darin wird auch der Begriff „virtuelle Währung“ definiert. Eine virtuelle Währung zeichnet sich demnach dadurch aus, dass sie
- von keiner öffentlichen Stelle ausgegeben wird
- nicht zwangsläufig an eine gesetzliche Währung gebunden sein muss
- keinen gesetzlichen Status einer Währung hat
- von natürlichen und juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert werden kann und
- elektrisch übertragen und gehandelt werden kann
Damals bezog sich die EU wohl vor allem auf Bitcoin. Kryptowährungen sind demnach vor allem ein Tauschmittel, aber gesetzlich kein Zahlungsmittel.
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Der Verkauf von Kryptowährungen kann auch steuerfrei sein, und zwar dann, wenn die Coins erst über ein Jahr nach dem Kauf wieder verkauft werden. In diesem Fall müssen Anleger den Gewinn unabhängig von der Höhe nicht in ihrer Steuererklärung abgeben.
Wird die Kryptowährung innerhalb eines Jahres, der sogenannten Spekulationsfrist, wieder verkauft, fallen Krypto Steuern an. Sogenannte HODLer, also Anleger, die Coins kaufen und sie über einen langen Zeitraum halten, sind also zunächst von der Steuer befreit.
Hat ein Anleger Coins geschenkt bekommen, so wird bei der Besteuerung der Kaufzeitpunkt des vorherigen Besitzers herangezogen. Dies ist auch bei Hard Forks der Fall.
Ansonsten gelten ähnliche steuerlichen Bestimmungen wie
- bei Edelmetallen
- dem Verkauf von Kunstwerken
- oder ähnlichen Finanzinstrumenten.
Um Krypto Gewinne versteuern kommen Anleger also bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr grundsätzlich nicht herum.
Abgeltungssteuer im CFD-Handel
Beim Verkauf von Kryptowährungen muss keine Abgeltungssteuer gezahlt werden. Diese ist im CFD-Handel aber anders geregelt. Differenzkontrakte gelten aus steuerlicher Sicht als Termingeschäfte. Daher fällt die Abgeltungssteuer von 25 Prozent an.
Normalerweise behalten Broker in Deutschland die Abgeltungssteuer gleich ein und führen sie an das Finanzamt ab. Wichtig ist hier, an den Freistellungsauftrag zu denken, denn dieser ist notwendig, um den Steuerfreibetrag von 801 Euro pro Person nutzen zu können. Erst ab dieser Summe fällt die Abgeltungssteuer an.
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Nach Abgabe der Steuererklärung informiert das Finanzamt in der Regel über die Höhe der zu zahlenden Steuern. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen werden nach dem persönlichen Steuersatz besteuert. Dieser berechnet sich wie folgt:
gezahlte Einkommenssteuer x 100 : zu versteuerndes Einkommen
Zum persönlichen Steuersatz werden noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer hinzugerechnet.
Der Gewinn kann dabei durch
- den Tausch in eine Fiat-Währung
- den Verkauf an einer Kryptobörse oder
- das Bezahlen von Waren
entstehen. Sobald die Kryptowährung zum Einsatz kommt, entsteht juristisch eine Veräußerung, die besteuert wird. Wird eine Ware gekauft, gilt deren Preis als Veräußerungswert.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn eine Kryptowährung nur dafür gekauft wurde, um damit wiederum eine andere zu kaufen. Viele Kryptobörsen machen dies zur Voraussetzung. An diesem kann nur mit Bitcoins oder Ethereum eine andere Kryptowährung gekauft werden, nicht aber über Euros oder Dollar. Dieser Vorgang ist steuerfrei.
Ansonsten muss auch dann Krypto Steuer bezahlt werden, wenn ein Käufer eine Kryptowährung über eine andere Kryptowährung kauft. Diese Regelung können Anleger geschickt für sich nutzen. Ein Kaufvorgang könnte in diesem Fall steuerfrei sein.
Freigrenze bis 600 Euro
Auch bei Krypto Steuern gibt es eine Freigrenze, die bei 600 Euro liegt. Diese gilt aber auch für andere Gewinne aus Veräußerungen. Verkaufen Anleger daher neben Kryptowährungen noch ähnliche Güter, gilt für alle Gewinne die Freigrenze von 600 Euro. Beträgt der Gewinn aber 601 Euro, so muss die Steuer bezahlt werden.
Von der zu versteuernden Summe können Werbungskosten, beispielsweise Handelsgebühren, abgezogen werden. Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen lassen sich nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen.
Zum Krypto Steuern umgehen gibt es daher die Möglichkeit, genau darauf zu achten, Coins erst nach mindestens einem Jahr Haltedauer zu verkaufen. Dies muss gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden. Sinnvoll ist es daher, den Zeitpunkt einer Transaktion und den Kurs der Kryptowährung zu diesem Zeitpunkt zu notieren.
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Viele Anleger nutzen die First-in-first-out-Methode (Fifo). Dabei werden Coins, die zuerst gekauft wurden, auch zuerst wieder verkauft. Theoretisch gibt es auch die Last-in-first-out-Methode (Lifo), die genau umgekehrt abläuft. Diese wird aber eher selten eingesetzt.
Anleger können selbst wählen, mit welcher Methode sie ihren Veräußerungsgewinn berechnen. Eine Alternative ist auch, den gewichteten Durchschnittswert zu errechnen.
Im Einzelfall kann ein der möglichen Methoden steuerliche Vorteile haben. Allerdings müssen sich Anleger einmal für eine Methode entscheiden und können dieses nicht mehr ändern. Die Entscheidung sollte daher wohlüberlegt sein.
Gewerbesteuer beim Mining
Wer sich am Mining beteiligt, muss unter Umständen Gewerbesteuer bezahlen. Das Mining gilt als Gewerbe. Stellen Miner aber nur wenige Coins her, müssen sie Einnahmen bis zu 256 Euro nicht zwangsläufig versteuern. Auch darüber hinaus kann das Finanzamt die Aktivitäten eines Anlegers als Gewerbe einstufen und würde Gewinne entsprechend versteuern.
Weiterhin gibt es keine bestimme Steuer auf Kryptowährungen, aber alle Gewinne, die mit dem Verkauf von Kryptowährungen erzielt wurden, sollten genau in der Steuererklärung angegeben werden.
Wurde mit dem Handel von Kryptowährungen ein Zins erzielt, fällt zudem die Abgeltungssteuer an. Dies kann bei Kreditgeschäften mit Kryptowährungen der Fall sein, die mittlerweile von einigen Kryptobörsen angeboten werden. Hier beträgt die Spekulationsfrist zehn Jahre. Es gibt auch einige Kryptowährungen, zum Beispiel NEO, bei denen eine Art Zins erzielt werden kann.
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In der Steuererklärung können oft zahlreiche Dinge wie
- Werbungskosten
- die Pendlerpauschale oder
- Beiträge zur Rentenversicherung
abgesetzt werden. Hierfür gibt es auch bei Krypto Steuern ein paar Möglichkeiten. Dazu gehören zum Beispiel
- Kosten für das Wallet
- Handelskosten oder
- Depotführungsgebühren bei einem Broker oder
- Stromkosten beim Mining.
Um den Ertrag aus dem Verkauf von Kryptowährungen zu errechnen, zieht man die Anschaffungskosten und die Werbungskosten vom Verkaufspreis ab.
Was gilt es bei Krypto Steuern auf jeden Fall zu beachten?
Anleger haben bei Krypto Steuern in Deutschland die Möglichkeit, Krypto Steuern zu umgehen, wenn sie die Kryptowährung länger als ein Jahr halten. Darüber hinaus lassen sich bestimmte Kosten absetzen, um so die zu versteuernde Summe zu reduzieren.
Worauf sollten Anleger also achten?
- alle Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen in der Steuererklärung angeben
- Gewinne, Verluste und Kurse genau dokumentieren
- Haltedauer beachten
- Freigrenze von 600 Euro nicht überschreiten
- Verluste geltend machen
- Kosten rund um den Handel absetzen
Wie gibt man Gewinne und Verluste aus Kryptogeschäften in der Steuererklärung an?
Einige Steuer-Tools haben bereits Kryptowährungen in ihr System aufgenommen. So lassen sich die jeweiligen Summen bequem in die Steuererklärung eintragen.
In der Regel gehören die Angaben in den Bereich Einkommen. Je nach Tool kommen dann weitere Fragen, beispielsweise
- zur Haltedauer
- zum Kaufpreis und zum
- Verkaufspreis.-
Mit einem solchen Tool werden die jeweiligen Angaben dann direkt in der passenden Stelle in der Steuererklärung eingetragen.
Mittlerweile gibt es auch spezielle Software, mit der Anleger den Überblick über ihre Transaktionen und Gebühren behalten und eine automatische Berechnung der Steuer durchführen. In der Steuererklärung selbst stehen die Gewinne aus dem Kryptohandel letztendlich in der Anlage SO (sonstige Einkünfte).
Auch wenn Anleger ihre Steuererklärung zum Beispiel über Elster machen, sollten sie diese Daten zur Hand haben. Eine genaue Dokumentation ist auch notwendig, falls das Finanzamt noch Nachfragen haben sollte.
Nachweise gegenüber dem Finanzamt
Für Anleger ist ein gründliches Vorgehen bei der Dokumentation und der Steuererklärung wichtig. Viele Kryptobörsen und Broker bieten in ihrem Handelskonto eine Übersicht aller Transaktionen an.
Diese kann in der Regel auch heruntergeladen und gespeichert werden. Dies sollte regelmäßig getan werden, da es im schlimmsten Fall dazu kommen kann, dass die Börse oder der Broker seine Arbeit einstellt.
Zur Sicherheit können Anleger auch von jeder Transaktion nochmals einen Screenshot machen, um diese belegen zu können. Fehlen Nachweise, so kann das Finanzamt die Einkünfte einer Person schätzen. Die zu zahlenden Steuern können dann deutlich höher ausfallen.
Daher sollten Anleger auf eine gute Buchhaltung achten, auch wenn dies mit mehr Aufwand verbunden ist. Zudem kann die Beratung durch einen Steuerberater sinnvoll sein.
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Bei Unternehmen gelten Krypto-Geschäfte nicht als privates Veräußerungsgeschäft. Hält ein Unternehmen Kryptowährungen, sind diese oftmals Teil des Betriebsvermögens und tauchen in der Bilanz im Anlage- oder Umlaufvermögen auf.
Möchte das Unternehmen eine Kryptowährung langfristig halten, wird dies meist im Anlagevermögen vermerkt. Bei einer kurzfristigen Haltedauer fällt die Kryptowährung in der Regel unter das Umlaufvermögen.
Dabei wird die Kryptowährung in der Regel mit dem aktuellen Kurswert berechnet. Auch Kursgewinne oder Kursverluste können bei Unternehmen in der Steuererklärung gelten gemacht werden.
Für Unternehmen gilt zudem die Spekulationsfrist von einem Jahr nicht. Wenn ein Unternehmen Umsätze mit dem Verkauf einer Kryptowährung macht, müssen diese versteuert werden. Diese gelten aus steuerlicher Sicht als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.
Personengesellschaften müssen darauf Einkommenssteuer zahlen und andere Unternehmen Körperschaftsteuer. Damit wird letztendlich die Gewerbesteuer fällig. Zudem müssen Unternehmen auch auf Produkte, die mit Kryptowährungen verbunden sind, Mehrwertsteuer erheben und Umsatzsteuer abführen.
Findet ein gewerblicher Umtausch einer Kryptowährung in eine Fiat-Währung statt, fällt darauf keine Mehrwertsteuer an. Besondere Vorgaben für Unternehmen gelten bei ICOs oder der Herausgabe von Tokens.
Fazit: Krypto Steuern umgehen bei einer Haltedauer von über einem Jahr
Halten Anleger eine Kryptowährung länger als ein Jahr, so müssen sie auf die mit dem Verkauf erzielten Gewinne keine Steuern bezahlen. Bei einer kürzeren Haltedauer fällt Einkommenssteuer nach dem persönlichen Steuersatz an. Hier gilt eine Freigrenze von 600 Euro.
Auf CFDs müssen Trader allerdings 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen. Dazu kommen einige Sonderregeln. Erhalten Anleger aus Kryptogeschäften Zinsen, müssen diese ebenfalls versteuert werden. Das Mining kann als Gewerbe angesehen werden, worauf Gewerbesteuer fällig wird.
Wichtig ist in jedem Fall eine gute Dokumentation aller Transaktionen, da diese Informationen möglicherweise dem Finanzamt vorgelegt werden müssen. Anleger sollten sich in steuerlichen Fragen im Zweifelsfall an einen Steuerberater wenden.
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