Limitierte Bitcoin-ETFs erreichen den Markt für institutionelle Anleger!
Zuletzt aktualisiert & geprüft: 24.09.2019
Seit Einführung der ersten Kryptowährungen stieg die Popularität dieser digitalen Währungen stetig an, was nicht zuletzt auch den vielen medialen Berichten rund um die Kryptowährungen zu verdanken ist.
Durch die wachsende Popularität nimmt auch die Nachfrage stetig zu und es werden immer mehr Handelsmöglichkeiten aufgetan, um den wachsenden Kundenstamm gerecht zu werden. VanEck, ein Investmentunternehmen aus den USA, greift diese Chance auf und führt erstmalig handelbare Bitcoin-ETFs ein.
Zunächst werden diese Bitcoin-ETFs limitiert und nur für institutionelle Investoren zu erwerben sein. Dies liegt jedoch nicht an VanEck selbst, sondern an der Securities and Exchange Commission (SEC), die noch mit der Regulierung der Bitcoin-ETFs beschäftigt ist und somit noch keine vollständige Freigabe für den Handel mit Bitcoin-ETFs erteilt hat.
- VanEck ist eines der ersten Investmentunternehmen, welches den Handel mit Bitcoin-ETFs ermöglicht
- Bitcoin-ETFs vorerst nur für institutionelle Unternehmen handelbar
- Risiko für private Anleger soll möglichst gering gehalten werden
- „VanEck ETF Lite“ bieten eine Art Probelauf für die späteren Bitcoin-ETFs
Was steckt hinter den limitierten Bitcoin-ETFs?
VanEck ist ein amerikanisches Investmentunternehmen, welches 1955 gegründet wurde und seinen Sitz in New York hat. Von dort aus ermöglicht es VanEck Kunden aus der ganzen Welt am Finanzleben teilzuhaben und hat sich seit der Gründung dem stetigen Ausbau seines Angebotes verschrieben.
Mit der Einführung der limitierten Bitcoin-ETFs bleibt VanEck dieser Philosophie treu und schafft seinen Kunden damit eine ganz neue Möglichkeit, mit Kryptowährungen zu handeln. Allerdings begrenzt sich diese Option vorerst nur auf Kunden, welche die Kriterien eines qualifizierten institutionellen Käufers erfüllen. Um als institutioneller Käufer Teil an dem Handel mit diesen Bitcoin-ETFs haben zu können, müssen einige Kriterien erfüllt werden.
Zu den qualifizierten institutionellen Käufern (QIB) zählen Institute, die ein Wertpapier-Portfolio von mehr als 100 Millionen Dollar besitzen, registrierte Broker, die mindestens 10 Millionen Dollar unter ihrer Verwaltung haben oder Banken und Sparkassen mit einem Nettovermögen von mehr als 25 Millionen Dollar sowie Wertpapiere unter ihrer Verwaltung im Wert von 100 Millionen Dollar oder mehr. Wieso jedoch nur institutionelle Käufer in der Lage sind mit diesen Bitcoin-ETFs zu handeln erklärt sich durch die Securities and Exchange Commission (SEC).
Diese verlängerte eine Frist bei der es um die Regulierung der Bitcoin-ETFs geht, d.h. es ist noch nicht abschließend geklärt, wie diese Regulierung gehandhabt wird und bis wann dies geregelt ist. Um seinen Kunden trotzdem schon den Handel mit den Bitcoin-ETFs zu ermöglichen fand VanEck eine Ausnahme in den Regeln der SEC, die Rule 144A.
Durch die Ausnahme in der Rule 144A wird es möglich, dass zwar institutionelle Unternehmen Bitcoin-ETFs handeln können, jedoch keine privaten Anleger. Dies hängt mit dem Anlegerschutz zusammen. Private Anleger verfügen über ein geringeres Gesamtvermögen als professionelle Unternehmen, weshalb sie unter einem höheren Schutz stehen als institutionelle Unternehmen. Die SEC möchte damit verhindern, dass private Anleger einen Totalverlust erleiden oder weitere Nachteile im Handel mit den ETFs erhalten, denen institutionelle Unternehmen nicht erliegen würden.
- VanEck ist ein Investmentunternehmen mit Sitz in New York
- Die neuen Bitcoin-ETFs werden nur für institutionelle Unternehmen handelbar sein
- Die SEC verlängerte die Frist zur Regulierung der Bitcoin-ETFs und somit verzögert sich die endgültige Markteinführung
- Durch eine Ausnahme in der Rule 144A macht VanEck es auch jetzt schon für institutionelle Kunden möglich mit Bitcoin-ETFs zu handeln
„VanEck ETF Lite“ – Probelauf für die späteren Bitcoin-ETFs?
VanEck nennt seine limitierten Bitcoin-ETFs „VanEck ETF Lite“, was sehr darauf anspielt, dass es eine zukünftige Version geben wird, die auch für private Anleger zum Handel zur Verfügung stehen soll. Durch diesen Vorläufer, der vollständigen Version, können schon erste Tendenzen der Bitcoin-ETFs und deren Entwicklung abgesehen werden und später Verbesserungen in die kommende Version übernommen werden.
Dies dürfte vor allem der SEC sehr zu Gute kommen, da diese stark die Unsicherheit und die schwankenden Kursindizes der Kryptowährungen bemängelt und dies als Grund dafür angibt, dass eine endgültige Genehmigung der Bitcoin-ETFs noch nicht erwirkt wurde. Können die „VanEck ETF Lites“ überzeugen, könnte dies auch ein Vorteil für die Genehmigung bei der SEC darstellen. Die nächste Entscheidung zu den Bitcoin-ETFs durch die SEC soll am 13. Oktober 2019 stattfinden und bis dahin können noch einige neue Aspekte zusammenkommen, die eine Entscheidungsfindung seitens der SEC beeinflussen könnte.
- Die limitierten Bitcoin-ETFs tragen den Namen „VanEck ETF Lite“
- „VanEck ETF Lite“ kann eine große Bedeutung für die späteren Bitcoin-ETFs haben
- Die SEC steht den Bitcoin-ETFs kritisch gegenüber
- „VanEck ETF Lite“ kann eine Auswirkung auf die Entscheidungsfindung, seitens der SEC, auf die Bitcoin-ETFs haben
Kryptobörse Bakkt zieht nach
Nicht nur VanEck möchte die Kryptobörse als Chance wahrnehmen und Neuerungen in die handelbaren Optionen bringen. Auch die Kryptobörse Bakkt plant eine interessante neue Möglichkeit im Handel mit Kryptowährungen. Am 23. September plant Bakkt den Einstieg mit einem physischen Bitcoin-Future an der Kryptobörse.
Bereits zwei Wochen vorher wird Bakkt Bitcoins für seine Kunden lagern, um die spätere Nachfrage decken zu können. Durch das relativ zeitgleiche Eintreten der beiden Neuerungen am Kryptomarkt dürfte ein interessanter Konkurrenzkampf zwischen den beiden Finanzdienstleistern entstehen, bei dem es jeweils um den Gewinn von institutionellen Kunden geht.
- Die Kryptobörse Bakkt plant physische Bitcoin-Futures
- Die physischen Bitcoin-Futures sollen den Markt am 23. September erreichen
- Bakkt lagert bereits vorher Bitcoins für seine Kunden an
- Durch VanEckt und Bakkt gelangen relativ zeitgleich zwei neue Optionen an den Kryptomarkt
Fazit – VanEck setzt auf Bitcoin-ETFs
Durch VanEckt erhält der Kryptomarkt einen Zuwachs an handelbaren Optionen. VanEckt führt als eines der ersten Investmentunternehmen Bitcoin-ETFs für institutionelle Kunden ein. Private Anleger müssen sich dagegen leider noch gedulden. Sollte VanEckt die neue Bitcoin-ETF zum Erfolg führen, könnte sich dies jedoch positiv auf die Entscheidungsfindung der SEC auswirken und zu einem positivem Ergebnis am 13. Oktober 2019 führen. Dies würde bedeuten, dass zukünftig auch Bitcoin-ETFs für private Anleger handelbar werden.
Die Kryptobörse Bakkt zieht nach und führt am 23. September physikalische Bitcoin-Futures ein. Diese beiden neuen Möglichkeiten bieten ein erweitertes Spektrum am Kryptomarkt und dürften eine spannende Entwicklung vor sich haben.
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