Schweizer Finanzmarktaufsicht mit neuen Regulierungsvorgaben
Zuletzt aktualisiert & geprüft: 23.02.2021
Die Finanzmarktaufsicht der Schweiz (Finma) gab kürzlich weitere Regelungen zu Kryptowährungen und der Blockchain heraus. Dabei bezog sich die Behörde vor allem darauf, dass Kryptowährungen und die Technologie dahinter mit Geldwäsche oder illegalen Aktivitäten assoziiert werden. Die Finma erläuterte nun in einer Aufsichtsmitteilung, wie Finanzdienstleister, die Dienstleistungen auf der Grundlage der Blockchain anbieten, in Zukunft die Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche einhalten sollen.
Regulierungsbehörde schon lange in Kryptobranche aktiv
Die Regulierungsbehörde, die sich bereits seit einiger Zeit mit Bitcoins und anderen Kryptowährungen sowie der Blockchain beschäftigt, geht damit einen Schritt weiter in Richtung einer umfassenden Regulierung. In ihrer Mitteilung stellt die Finma klar, wie die Anti-Geldwäsche-Richtlinien mit der Blockchain-Industrie vereinbar sind.
Die bisher geltenden finanzmarktrechlichen Vorgaben sollen von nun an unabhängig von der Technologie, die einer Dienstleistung oder Währung zugrunde liegt, angewendet werden. Alle Geschäftsmodelle, die auf der Blockchain basieren, müssen sich an die etablierten Regeln, vor alle in den Bereichen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, halten. Mit Blick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bestehen laut der Finma im Krypto-Bereich höhere Risiken.
Finma setzt Vorgaben der FATF um
Schon seit einiger Zeit gibt es in der Schweiz Vorgaben der Behörden im Krypto-Bereich. Daher müssen sich Blockchain-Unternehmen schon lange an bestimmte Vorgaben galten. Neu ist jedoch, dass die Finma in Zukunft die Vorschläge der Financial Task Action Force (FATF) zu Regulierung von Kryptowährungen einhalten will. Unter anderem müssen bei Transaktionen über Kryptowährungen und andere Token wie auch bei einer klassischen Banküberweisung Angaben über Sender und Empfänger gemacht werden. Nur so kann überprüft werden, ob die Daten korrekt sind und ob möglicherweise illegale Aktivitäten – unter Umständen steht einer der Beteiligten auf einer Sanktionsliste der EU – vorliegt.
Vorschläge der FATF zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die FATF ist bei den Themen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung von Massenvernichtungswaffen wohl das wichtigste Gremium. In den letzten Jahren widmete sich die Organisation verstärkt dem Thema Kryptowährungen. Die Organisation mit Sitz bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris gibt Richtlinien für die genannten Themengebiete heraus und überprüft, wie dieser in den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die Vorgaben der FATF sind jedoch nicht verbindlich. Jeder Staat kann, wie es nun die Schweiz tut, eigene Gesetze erlassen.
Erst Ende Juni gab auch die FATF neue Vorgaben im Umgang mit Geldwäsche in Bezug auf Kryptowährungen heraus. Krypto-Börsen müssen nun bei allen Transaktionen über 1.000 Dollar Informationen über Sender und Empfänger speichern und diese bei Bedarf offenlegen. Auch der Austausch von Kundendaten zwischen Kryptobörsen ist vorgesehen.
Informationen über Sender und Empfänger speichern
Die FATF hat ihre neuen Vorgaben in einem 59 Seiten langen Papier zusammengefasst. Darin nennt die Organisation auch, welche Informationen in Zukunft gespeichert werden müssen. Sender und Empfänger müssen der Börse namentlich bekannt sein. Der Anbieter kennt im Idealfall die Kontonummern oder Wallet-Adressen beider Seiten. Insbesondere vom Absender sollte auch die Adresse bekannt sein. Über die Adresse, den Geburtsort oder das Geburtsdatum lässt sich der Absender einer Überweisung einwandfrei identifizieren. Die neuen Regeln der FATF sind jedoch lediglich eine Empfehlung an die Mitgliedsstaaten, die über deren Umsetzung selbst entscheiden können.
Stärkeres Vorgehen gegen Geldwäsche
In der Schweiz will die Finma nun also stärker Gesetze und Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche auf Kryptowährungen und Dienstleistungen, die auf der Blockchain basieren, anwenden. Die Finma verfolgt damit ihr Vorgehen bei Kryptowährungen konsequent weiter. Schon als Bitcoins bekannter wurden und die ersten blockchain-basierten Finanzdienstleistungen auf den Markt kamen, schaltete sich die Behörde ein. Nun wird in der aktuellen Finma-Mitteilung deutlich, dass die regulatorischen Vorschriften nicht nur für Bitcoin, sondern für den gesamten Zahlungsverkehr über die Blockchain gelten.
Alle Finanzinstitute, die von der Finma reguliert werden, dürfen Kryptowährungen oder andere Token nur an externe Wallets ihrer eigenen Kunden überweisen, die von den Instituten identifiziert wurden. Dies gilt auch für die Annahme von Kryptowährungen. Finanzunternehmen in der Schweiz dürfen damit nur Coins auf Wallets überweisen, die sie einwandfrei ihren eigenen Kunden zuordnen können. Aktuell ist es nun auch möglich in der Schweiz die Steuern in Bitcoins abzuführen.
Richtlinien gehen über Vorgaben der FATF hinaus
Außerdem dürfen Finanzinstitute, die von der Finma reguliert werden, keine Kryptowährungen von anderen Banken oder Finanzdienstleistern erhalten oder an diese versenden, bis sie nicht über ihr Zahlungssystem genaue Daten zu Sendern und Empfängern erhalten haben. Damit geht die Finma noch einen Schritt weiter als die Vorgaben der FATF und baut hier eine der strengsten Richtlinien der Welt auf.
Dennoch möchte die Finma Kryptowährungen in der Schweiz weiter fördern. So erhielten beispielsweise vor einiger Zeit mit der Seba Crypto AG aus Zug und die Sygnum AG aus Zürich zwei Blockchain-Dienstleister eine Bank- und Effektenhändlerbewilligung der Finma. Beide Unternehmen bieten Dienstleistungen für institutionelle und professionelle Kunden an. In Zukunft wird die Finma bei der Regulierung weiterer Unternehmen ihre neuen Regeln anwenden. Vor einiger Zeit beantragte auch Bitcoin Suisse eine Bank- und Effektenhändlerbewilligung. Weitere Unternehmen könnten folgen, denn die Schweiz ist weiterhin ein attraktiver Standort für Unternehmen aus der Kryptobranche. Aber auch der Aktienmarkt ist in der Schweiz weiter im Aufwärtstrend.
Nationalrat forderte weitere Krypto-Regulierung
Schon im März stimmte der Schweizer Nationalrat dafür, eine verfahrensrechtliche Regulierung von Kryptowährungen umzusetzen. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, Vorgaben und Instrumente der Justiz- und Verwaltungsbehörden so anzupassen, dass sie auch auf Kryptowährungen angewendet werden können.
Das Ziel von Nationalrat und Bundesrat war es, Lücken zu schließen, durch die Kryptowährungen beispielsweise für Geldwäsche missbraucht werden können. Zudem sollte der Bundesrat prüfen, ob es möglich ist, Handelsplattformen für Kryptowährungen anderen Finanzinstituten gleichzustellen und unter die Aufsicht der Finma zu stellen.
Fazit: Stärkere Anti-Geldwäsche-Richtlinien für Kryptowährungen in der Schweiz
Bereits seit einiger Zeit beschäftigen sich die Schweizer Behörden mit dem Thema Kryptowährungen und der Blockchain. Nun wurden die Vorgaben nochmals verschärft, insbesondere mit Blick auf den Schutz vor Geldwäsche. Dabei orientiert sich die Finanzmarktaufsichtsbehörde an den Vorschlägen der FATC, verschärft diese jedoch teilweise.
Die Anti-Geldwäsche-Task-Force aus Paris hatte im Juni Vorgaben für Kryptobörsen veröffentlicht, die vorsehen, dass Kryptobörsen bestimmte Daten zur Identität von Sendern und Empfängern von Transaktionen mit Kryptowährungen speichern und gegebenenfalls den Behörden bekannt geben müssen. Die Finma ergänzt dies um die Vorgabe, dass Finanzinstitute nur Coins an Wallets überweisen dürfen, die ihnen bekannt sind. Auch das Senden und Empfangen von Kryptowährungen, bevor Sender und Empfänger geprüft wurden, ist nicht mehr erlaubt.
Trotz der verschärften Regulierungen ist die Schweiz weiter ein beliebter Standort für Unternehmen aus der Kryptobranche. So plant beispielsweise Facebook, dass die für ihre Kryptowährung Libra zuständige Stiftung in der Schweiz zuhause sein soll.
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